Mietwagen - Nicht jeder Kratzer am Wohnmobil muss erstattet werden
Urlaub und FreizeitViele Urlauber können oder wollen sich kein Wohnmobil leisten. Wer dennoch mit einem Caravan an die Küste oder in die Berge fahren will, mietet sich einfach ein Wohnmobil beim Autoverleih. Was aber, wenn ein spitzer Ast oder Stein einen Kratzer am Gefährt hinterlässt – müssen dann die Mieter für den Schaden einspringen? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Amtsgericht Rheinbach (Az. 5 C 536/13).